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Gesund beginnt im Mund

Die halb­jähr­li­che Vor­sor­ge­un­ter­su­chung beim Zahn­arzt stellt eine wich­tige vor­beu­gende Maß­nahme zur Ver­hü­tung sowie recht­zei­ti­gen Früh­er­ken­nung von even­tu­el­len Zahn– , Mund– und Kie­ferer­kran­kun­gen dar.

Erst das per­sön­li­che Bera­tungs­ge­spräch und eine ein­ge­hende Unter­su­chung ermög­li­chen es uns, gemein­sam mit Ihnen ein spe­zi­ell auf Ihre Wün­sche und Bedürf­nisse abge­stimm­tes Behand­lungs­kon­zept zu erstel­len und Sie durch unser indi­vi­du­el­les Pro­phy­la­xe­pro­gramm zu unter­stüt­zen.

Das gilt ins­be­son­dere schon für unsere kleins­ten Pati­en­ten!

- Wir bera­ten Sie gerne -

Wissenswertes

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Wie häu­fig soll ich zur Vor­sor­ge­un­ter­su­chung kommen?

Gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen über­neh­men halb­jähr­lich die Kos­ten für eine Vor­sor­ge­un­ter­su­chung beim Zahn­arzt. Hin­ge­gen wird das Ent­fer­nen von Zahn­stein nur ein Mal im Jahr über­nom­men. Unab­hän­gig davon emp­fiehlt sich min­des­tens ein Mal im Jahr eine auf­wen­di­gere Zahn­rei­ni­gung vor­neh­men zu lassen.

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Anmel­de­bo­gen für Neupatienten

Wenn Sie das erste Mal zu uns in die Pra­xis kom­men, erhal­ten Sie von uns einen Anmel­de­bo­gen. Die­sen fül­len Sie aus, damit wir auf even­tu­elle Beson­der­hei­ten bei Ihrer Behand­lung ein­ge­hen kön­nen.

Wenn Sie möch­ten, kön­nen Sie die For­mu­lare her­un­ter­la­den und sie in Ruhe zu Hause aus­fül­len.

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Was gilt es zur Vor­sorge mitzubringen?

Brin­gen Sie bitte Ihr Bonus­heft mit. Soll­ten Sie Zahn­er­satz benö­ti­gen, bekom­men Sie von Ihrer gesetz­li­chen Kran­ken­kasse je nach Dauer der regel­mä­ßi­gen Vor­sorge bis zu 30 % mehr erstat­tet. Außer­dem benö­ti­gen Sie ihre Krankenkassen-Karte und even­tu­ell vor­han­dene, alte Röntgenbilder.